Beschränkung von Diisocyanaten

Die Europäische Kommission hat beschlossen, dass derAnhang XVII der REACH-Verordnung (EG) (neue Nr. 74) mit der Verordnung (EU) 2020/1149 am 24. August 2020 in Kraft tritt. Demnach dürfen Diisocyanate nach dem 24. August 2023 weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen industriell oder gewerblich verwendet werden, es sei denn,

  • die Konzentration von Diisocyanaten einzeln und in Kombination beträgt weniger als 0,1 Prozent oder
  • der Arbeitgeber stellt sicher, dass die Mitarbeiter vor der Verwendung des Stoffes oder der Stoffgemische eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten abschließen.

Ziel der Beschränkung: Bewusstsein für Gefahr schaffen und Verhalten optimieren.

Der erfolgreiche Abschluss der Schulung wird anhand von Bescheinigungen oder Nachweisen dokumentiert und muss spätestens alle fünf Jahre wiederholt werden.

Für die Durchführung bzw. die Einhaltung der Neuregulierung ist laut Gesetzt jeder Unternehmer selbst verantwortlich.

Daher sind alle Arbeitgeber seit dem 24. August 2023 verpflichtet Ihre Mitarbeiter im Umgang mit Diisocyanaten schulen zu lassen.

Je nachdem welchen Anbieter Sie wählen, kommen Kosten zwischen 0€ - 59€ pro Mitarbeiter auf Sie zu.

Zeigt das Symbol auf Verpackungen auf Gefahrstoffe hinweist.

Was sind Diisocyanate?

  • Diisocyanate sind eine Familie von chemischen Bausteinen, die zur Herstellung von Polyurethan-Schäumen, Dichtstoffen, Klebstoffen, Beschichtungen, Farben und Tinten verwendet werden
  • Diisocyanate sind eine notwendige Komponente, um die gewünschten Eigenschaften der Produkte zu erreichen
  • Diisocyanate reagieren beim Auftragen - beim Aushärten verflüchtigen Sie sich und sind danach nicht mehr im Stoff enthalten
  • Diisocyanate, bzw. verschiedene Komponenten, können von Anwendern beim Auftragen gerochen werden - der Geruch ist aber kein sicherer Indikator für die Gefährdung durch Diisocyanate
  • Diisocyanate haben atemwegssensibilisierende Eigenschaften was in schlimmen Fällen zu berufsbedingtem Asthma führen kann

Chemisches Verhalten aliphatischer Diisocyanate

Diisocyanate reagieren mit vielen Stoffen, insbesondere Wasser sowie Alkoholen inkl. Polyolen, Aminen, Ammoniakwasser und Alkalien.​ Hohe Temperaturen (über 40°C) sowie spezielle Metall- und Aminverbindungen können die Reaktion beschleunigen (Katalyse)​ und die Konzentration in der Luft deutlich erhöhen.

Wann können solche chemischen Reaktionen auftreten?​

  • bei Dekontaminierung von Fässern​
  • bei Zusammenlagerung von Polyolen und Diisocyanaten​
  • bei Auslaufen von Diisocyanaten in Abwasserkanäle​
  • bei Entladen des Diisocyanats in einen falschen Lagertank​
  • bei Entsorgung von Diisocyanaten in feuchten Abfallbehältern​
  • bei Tätigkeiten mit hoher Temperatur

Welche Folgen hat der unsachgemäße Kontakt mit Diisocyanaten?

Kurzfristiger/einmaliger Kontakt oberhalb des Grenzwerts​

  • Reizung von Mund, Rachen und Lunge
  • Engegefühl in der Brust, Husten
  • Atemschwierigkeiten
  • tränende Augen
  • Jucken und Rötung der Haut
  • Wärmegefühl oder Hautbrennen

Symptome können bis zu 24 Stunden nach dem Kontakt auftreten.

Langfristiger/wiederholter Kontakt über Haut oder Atemwege oberhalb des Grenzwerts

  • Kontaktdermatitis wie z. B. Hautausschläge.
  • gelegentliche Atemschwierigkeiten ähnlich Asthma, Heuschnupfen und Niesen
  • bei einer bereits sensibilisierten Person kann eine ernsthafte Asthmaerkrankung auch bei geringer Diisocyanat-Exposition ausgelöst werden
  • Eine erfolgte Sensibilisierung, schließt ein weiteres Arbeiten mit Diisocyanaten lebenslang aus

Eine Sensibilisierung und eine Reaktion des Immunsystems (nicht zu verwechseln mit einer Reizung!) sind unumkehrbar.

Gefahren und richtiger Umgang mit Diisocyanaten?

Vermeiden Sie Augenkontakt, das Einatmen, Verschlucken und jeglichen Hautkontakt mit Diisocyanaten. Führen Sie Einstellungs- und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch.

Korrekte Schutzausrüstung
  • Schutzbrille
  • Schutzhandschuhe​
  • Sicherheitsschuhe​
  • In Notfällen: Einwegschutzanzug und/oder chemikalien- beständige Schürze​
  • Im Fall unzureichender Belüftung Atemschutz tragen
Sicherer Arbeitsplatz
  • Arbeitsplatz sauber und aufgeräumt halten
  • kein essen, trinken oder rauchen am Arbeitsplatz
  • Arbeitsplatz nicht durch verschmutzte Handschuhe kontaminieren
  • Informieren, wo Notduschen, Atemschutzgeräte und Augenduschen zu finden sind​
  • Prüfen, ob gute Belüftung des Arbeitsplatzes gewährleistet ist​
Hygiene
  • geeignete Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden​
  • regelmäßiges Händewaschen zu den Pausenzeiten und nach der Arbeit​
  • keine Lösemittel zur Hautreinigung verwenden
  • Einweghandtücher verwenden
  • Keine Wiederverwendung kontaminierter Kleidung und Handschuhe
Erste Hilfe
  • Augenlider weit öffnen und mindestens 15 Minuten gründlich spülen
  • kontaminierte Kleidung ablegen
  • benetzte Haut unverzüglich mit Wasser und Seife waschen
  • die betroffene Person an die frische Luft bringen
  • ärztlichen Rat suchen
Hinweise zur Entsorgung
  • örtliche Vorschriften beachten
  • nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie Stoff zu entsorgen
  • keine Entsorgung über das Abwasser!

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