Die Europäische Kommission hat beschlossen, dass derAnhang XVII der REACH-Verordnung (EG) (neue Nr. 74) mit der Verordnung (EU) 2020/1149 am 24. August 2020 in Kraft tritt. Demnach dürfen Diisocyanate nach dem 24. August 2023 weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen industriell oder gewerblich verwendet werden, es sei denn,
Ziel der Beschränkung: Bewusstsein für Gefahr schaffen und Verhalten optimieren.
Der erfolgreiche Abschluss der Schulung wird anhand von Bescheinigungen oder Nachweisen dokumentiert und muss spätestens alle fünf Jahre wiederholt werden.
Für die Durchführung bzw. die Einhaltung der Neuregulierung ist laut Gesetzt jeder Unternehmer selbst verantwortlich.
Daher sind alle Arbeitgeber seit dem 24. August 2023 verpflichtet Ihre Mitarbeiter im Umgang mit Diisocyanaten schulen zu lassen.
Je nachdem welchen Anbieter Sie wählen, kommen Kosten zwischen 0€ - 59€ pro Mitarbeiter auf Sie zu.
Chemisches Verhalten aliphatischer Diisocyanate
Diisocyanate reagieren mit vielen Stoffen, insbesondere Wasser sowie Alkoholen inkl. Polyolen, Aminen, Ammoniakwasser und Alkalien. Hohe Temperaturen (über 40°C) sowie spezielle Metall- und Aminverbindungen können die Reaktion beschleunigen (Katalyse) und die Konzentration in der Luft deutlich erhöhen.
Wann können solche chemischen Reaktionen auftreten?
Kurzfristiger/einmaliger Kontakt oberhalb des Grenzwerts
Symptome können bis zu 24 Stunden nach dem Kontakt auftreten.
Langfristiger/wiederholter Kontakt über Haut oder Atemwege oberhalb des Grenzwerts
Eine Sensibilisierung und eine Reaktion des Immunsystems (nicht zu verwechseln mit einer Reizung!) sind unumkehrbar.
Vermeiden Sie Augenkontakt, das Einatmen, Verschlucken und jeglichen Hautkontakt mit Diisocyanaten. Führen Sie Einstellungs- und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch.
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